CDU Stadtverband Gescher

Konzept zur Umstellung der Schülerbeförderung muss zeitnah erstellt werden

CDU-Fraktion stellt ergänzenden Antrag

Das sensible Thema Schülerbeförderung ist in den vergangenen Monaten mit hoher Aufmerksamkeit und vielen Sorgen von Betroffenen diskutiert worden. Der Rat hat einvernehmlich einen „Runden Tisch“ beauftragt ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten. 

Bisher liegt dem Rat ein solches Konzept jedoch nicht vor. Insofern ist bisher nicht davon auszugehen, dass die derzeitige Schülerbeförderung umfassend ersetzt werden könnte. 
Damit jedoch der mehrheitlich gefasste Beschluss einer Umstellung auf das ÖPNV-System überhaupt gelingen kann und gleichzeitig auch dem Informationsbedürfnis und - anspruch der Eltern genüge getan wird, beschließt der Rat die o.g. Maßnahmen. Die CDU-Fraktion hält in dieser Sache zeitnahe und verlässliche Information auf denen die Planung der Betroffenen aufsetzen kann für unabdingbar.
 
1. Zur kommenden Sitzung des Runden Tisches sollen ergänzend Vertreter des Kreises Borken, des ZVM, der Westfalenbus und der in Gescher ausführenden Busunternehmer eingeladen werden und den Teilnehmern des Runden Tisches für Fragen zur Verfügung stehen.
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt die geänderten Haltestellen und deren Erreichbarkeit hinsichtlich der Gefährdungspotentiale (z.B. Straßenquerung von Bundesstraßen) zu untersuchen. Diese Einschätzungen sind dem Runden Tisch und den Rat bzw. alternativ dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.
 
3. Änderungen der Schulzeiten sind mit den Schulen und den Schulkonferenzen abzustimmen und dem Rat bzw. alternativ dem zuständigen Ausschuss vorab zur Kenntnis zu bringen.
 
4. Die Änderung der Linienführung zur Optimierung der Wegstrecken, das Konzept veränderter Haltestellen, sowie eine Aufstellung der durchschnittlichen Veränderung der Wegstrecken ist dem Rat bzw. alternativ dem zuständigen Ausschuss vor einer Änderung abschließend zur Abstimmung vorzulegen.
 
5. Die Entscheidung und Information über die o.g. Änderungen sind den Schulen, Eltern und ausführenden Unternehmen vor Beginn der Sommerferien mitzuteilen.
 
6. Die Änderungen sind darüber hinaus ausreichend und unter Nennung einer zu den regelmäßigen Sprechzeiten der Verwaltung erreichbaren zentralen Ansprechperson in der Verwaltung öffentlich bekannt zu machen. Eine Änderung von wesentlichen Punkten des beschlossenen Konzeptes mit einem Vorlauf von weniger als 4 Wochen vor Schuljahresbeginn 2015/216 ist gänzlich ausgeschlossen.
 
7. Sofern kein tragfähiges Konzept nach den vereinbarten Parametern gefunden wird, ist die Schülerbeförderung befristet für das Jahr 2015 zunächst im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten.