Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gescher zum Haushalt 2015
Ab dem Jahr 2015 werden die Bilanzgewinne des Abwasserwerkes gem. § 109 Abs. 1 GO an die Stadt Gescher abgeführt.
Begründung:
Die Gemeindeordnung sieht diese Möglichkeit im § 109, Abs. 1 ausdrücklich vor: „Die Unternehmen und Einrichtungen sind so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird.“ (Wortlaut des Gesetzestextes; Hervorhebung durch den Unterzeichner).
Im Sinne einer strukturellen Konsolidierung unseres Haushaltes sollte diese Möglichkeit genutzt werden.
Egbert Kock
Fraktionssprecher